Gesetzesänderung ab 01.2021
Wie ihr es bestimmt schon mitbekommen habt, gibt es ab 01.2021 einige gesetzliche Neuregelungen zu den Nachfüllbehältern für E-Zigaretten. Wir möchten euch hier dazu auf dem Laufenden halten, in wie weit wir diese Anforderungen umgesetzt haben bzw. noch umsetzen werden.
Verbotene Aromen:
Bereits jetzt verwenden wir für unsere nikotinfreien und nikotinhaltigen Liquids die gleichen Aromen. Daher verwenden wir von Anfang an keine der verbotenen Inhaltsstoffe, die ab dem 01.01.2021 sowohl für nikotinfreie als auch nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten gelten. Unser Abfüller ist im ständigem Austausch mit dem Aromahersteller, und in diesem Zuge wird bei uns bereits frühzeitig auf mögliche Gefahrenquellen reagiert und diese aus den Produkten entfernt. Wir lassen zum Beispiel jetzt schon keine Produkte mehr herstellen, die Sucralose enthalten.
Verpackungsänderungen:
Ab 01.04.2021 dürfen nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die einen deutschen Beipackzettel haben und deren Flaschen die gesetzlich geforderten Angaben enthalten. Unsere Flaschen und Verpackungsetiketten beinhalten schon jetzt alle notwendigen Kennzeichnungen, die durch den Gesetzgeber gefordert werden. Weiter haben wir alle Produkte (ohne eine Umverpackung) mit einem aufgeklebten Beipackzettel versehen - die Umstellung auf Kartonverpackungen bei unseren Aromen folgt in Kürze.
Zusätzlich haben wir uns bei unseren Produktnamen zum Beispiel Gipfelkreuz oder Bergsteiger ganz bewusst für Namen entschieden, die weder ein Lebensmittel sind, noch Kinder und Jugendliche in besonderer Weise ansprechen, da es auch diesbezüglich in Zukunft zu weiteren schärferen Regulierungen kommen kann.
Registrierungspflicht:
Auch für nikotinfreie Produkte gilt ab 01.01.2021 eine Registrierungspflicht bei den deutschen und europäischen Behörden. Unsere Produkte sind durch unseren Abfüller bereits ein halbes Jahr vor Verkaufsstart dort registriert worden, unabhängig davon ob diese Nikotin enthalten. Da wir unsere Geschmacksrichtungen sowohl als Aroma, Longfill und Fertigliquid verkaufen - sind die entsprechenden Emissionsdaten vorhanden und wurden bereits auch vor der Markteinführung an die Behörden übertragen. Natürlich werden alle spannenden Produkte, die wir für euch noch in Vorbereitung haben, von der 6-monatigen Rückhaltepflicht betroffen sein. Im Zuge dessen werden wir diese Produkte erst 6 Monate nach der finalen Entwicklung und Registrierung bei den Behörden verkaufen können.
Werbeverbot:
Das ist ein Punkt, der uns sehr schwer trifft, da wir immer gerne mit unseren Kunden über Instagram und Facebook spannende Gewinnspiele und Verlosungen gemacht haben. Das entfällt leider komplett ab dem 01.01.2021. Aber wir werden euch dort dennoch mit interessanten Umfragen und ähnlichen Beiträgen, im Rahmen des gesetzlich erlaubten, auf dem Laufenden halten. Auf jeden Fall werden wir auch weiterhin dort tolle Bilder aus unserer Region posten, auch wenn dann dort kein nikotinfreies Liquid mehr abgebildet sein darf. Für E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte ist das ja leider bereits seit längerem Verboten.
Flaschen 60ml und 120ml:
Da wir in unseren Produkten nur hochwertige natürliche Aromen verwenden, können sich diese teilweise in den Produkten leicht absetzen. Das kann zu einem, beim längerem stehen lassen der Flasche, unschönen Anblick der Produkte führen. Obwohl das überhaupt kein Problem ist und nach etwas schütteln der Flasche sich sofort wieder mit den restlichen Inhaltsstoffen vermischt - bleibt es für den ein oder anderen Kunden ein optisches Hemmnis. Daher haben wir uns dazu entschieden, die 60ml Flaschen, die 120ml Flaschen und die Basen auf eine schwarze Chubby Flasche umzustellen. Die 10ml Produkte bleiben weiter unverändert. Dazu möchten wir noch anmerken, dass wir bei den Basenflaschen ausschließlich originale Markenflaschen verwenden. Diese lassen sich deutlich schwerer öffnen als günstigere Flaschen, dadurch ist die Base aber auch deutlich besser im Behaltnis eingeschlossen.